AGBs
§1) Geltung der AGB
Soweit nicht anderes ausdrücklich und vor allem schriftlich vereinbart, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen (AGB).
Sie gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Unternehmens.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Unternehmen bestätigt werden.
§2) Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend.
Die in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Rundschreiben, sonstigen Drucksachen oder ähnlichen Werbematerialien oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich.
Für die Richtigkeit von technischen Daten, Sicherheitsdatenblätter und sonstigen Angaben und Beschreibungen in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen.
§3) Vertragsschluß und Auftragsbestätigung
Alle uns erteilten Aufträge werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers per Brief, Fax oder Mail beauftragt.
Abgegebene Angebote müssen ebenfalls zur Ausfürung schriftlich beauftragt werden. Die Firma Graffiti-Clean-Mobil behält sich vor, Aufträge nach Reihenfolge oder nach Notwendigkeit auszuführen, es sei denn, es wurde ein Erfüllungszeitraum schriftlich vereinbart.
Die Mitarbeiter des Unternehmens sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Bei Auftragsausführung sind bei Bedarf der Zugang zu Strom und Wasser sowie Baufreiheit zu gewährleisten.
§4) Lieferbedingungen, Lieferfristen, Leistungszeit
Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Unternehmen die Lieferung und Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, witterungsbedingte Ausfälle, Betriebs- und Verkehrsstörungen aller Art, behördliche Anordnung usw., wenn sie bei Lieferanten des Unternehmens oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat das Unternehmen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Das Unternehmen ist bei Großaufträgen zu Teilleistungen und bei Großmengen zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
Die Firma Graffiti-Clean-Mobil ist verpflichtet, den Kunden von der Verzögerung und ihrer voraussichtlichen Dauer unverzüglich zu informieren. Der Kunde kann im Falle einer erheblichen Verzögerung des Ausführungs- und Fertigstellungstermins nur nach Bekanntgabe einer zeitlich angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen.
§5) Wartungsverträge / Reinigungsverträge / Graffiti-Clean-Concepte
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die in den Verträgen beschriebenen Vereinbarungen. Eine Änderung dieser Vereinbarungen bedarf der Schriftform. Die Jahres- bzw. Quartalszahlungen haben ohne Abzug von Skonto netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb von 10 Arbeitstagen auf die angegebenen Konten zu erfolgen. Bei einem Eigentümer- bzw. Verwalterwechsel der Objekte / Immobilien haben die Verträge weiterhin volle Gültigkeit und können bei Bedarf mit einer Frist von 3 Monaten zum Vetragsende ordentlich gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§6) Zahlungen
Die Rechnungen des Unternehmens sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, falls nichts anderes vereinbart.
Zahlungsbedingungen für Wartungsverträge gelten laut den Vereinbarungen in den Verträgen nach Rechnungsstellung.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das Unternehmen über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst bzw. ausbezahlt wird.
§7) Haftungsbeschränkung und Gewährleistung
Schadenersatzansprüche aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Unternehmen als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Für entstandene Schäden aufgrund eines mangelhaften Untergrundes oder nachweislich falsch applizierter Graffitischutzsysteme wird keine Haftung übernommen.
Haftungsausschluß besteht auch, wenn bereits vor Beauftragung durch den Kunden Reinigungsversuche mit Lösungsmitteln egal welcher Art selbständig vorgenommen wurden.
§8) Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§9) Schlußbestimmungen, Gültigkeit
Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt.
Diese Version der AGB ersetzt alle früheren Versionen.
Firma Graffiti-Clean-Mobil, Berlin Juli 2009
1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer, wobei zu den Unternehmern i. S. v. § 14 BGB auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 BGB zählen. Verbraucher sind natürliche Personen i. S. v. § 13 BGB. Sämtliche vorstehende Personen werden nachfolgend als Käufer bezeichnet; der Verwender dieser Regelungen als Verkäufer.
2.Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Kaufverträge. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Klauseln des Käufers erkennen wir nicht an. Etwas anderes gilt nur, wenn wir dieser Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGBs gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
3. Sofern der Käufer Unternehmer ist, gelten unsere Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Verträge mit ihm, ohne dass es dafür besonderer Hinweise bedarf.
4. Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtung des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht zulässig.
II. Angebote und Unterlagen
1. Unsere Vertragsangebote, insbesondere in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, Preislisten, sonstigen Drucksachen oder ähnlichen Werbematerialien oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen etc., sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Etwas anderes gilt nur, sofern sich dies aus der Vertragsannahme oder dem Vertragsangebot in schriftlicher Form ergibt. Mündliche Zusagen, gleich welcher Art, sind nicht bindend.
2. Für die Richtigkeit von technischen Daten, Sicherheitsblättern, sonstigen Angaben und Beschreibungen in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen.
3. Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend ohne daraus resultierende Ansprüche hinzunehmen.
4. An speziell für den konkreten Käufer ausgearbeitete Angebote sind wir für 15 Kalendertage gebunden.
III. Vertragsschluss
1. Alle vom Käufer offerierten Kaufangebote werden erst durch eine schriftliche Erklärung durch uns per Brief, Fax oder Mail angenommen. Erst dann erfolgt ein Vertragsschluss.
2. Wir behalten uns jedoch die Annahme der Kaufangebote innerhalb von 10 Kalendertagen vor.
3. Unsere Kaufangebote müssen ebenfalls vom Käufer schriftlich angenommen oder der Vertragsschluss durch uns schriftlich bestätigt werden.
4. Wir behalten uns vor, geschlossene Kaufverträge nach Reihenfolge oder Notwendigkeit / Dringlichkeit auszuführen, es sei denn, es wurde schriftlich ein konkreter Erfüllungszeitraum vereinbart.
5. Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden, Garantien, Zusicherungen oder Vereinbarungen zu treffen, die über den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehen.
IV. Preise/Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes in schriftlicher Form vereinbart wurde. Alle Zahlungen sind auf das äußerste zu beschleunigen und vom Käufer ohne jeden Abzug (Skonto/Rabatt) spätestens binnen 10 Kalendertagen nach Rechnungserhalt an den Verkäufer zu leisten. Nach Ablauf der 10-Tagesfrist befindet sich der Käufer in Verzug, sofern kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB einschlägig ist.
2. Schecks und Wechsel werden von uns nur bei besonderer Vereinbarung und lediglich erfüllungshalber angenommen. Die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, sofern es sich um einen Unternehmer handelt. Für Verbraucher gilt der Verzugszinssatz von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Können wir im Einzelfall einen höheren Schaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
5. Der vereinbarte Kaufpreis gilt vom Tag des Vertragsschlusses an 4 Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 4 Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferun etc. eingetretene Kostensteigerungen, einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten Preiserhöhungen (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer), diese in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.
6. Der Käufer kann wegen einer Gegenforderung, die weder unstreitig noch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist, nicht mit seiner Kaufpreiszahlungsverpflichtung aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB ist er nur befugt, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso nur in Ausnahmefällen und nur in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufsquittung berechtigt. Wann ein solcher Fall vorliegt, ist mit dem Verkäufer direkt abzustimmen. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf ein von diesem angegebenes Bankkonto erfolgen.
8. Sofern der Käufer keine anderslautende Bestimmung trifft, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen und ihn über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
V. Lieferzeit
1. Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Einhaltung etwaiger Verpflichtungen des Käufers, insbesondere Teilzahlungsverpflichtungen oder Abklärung aller technisch relevanten Fragen voraus. Der Verkäufer ist ebenfalls zur Vorkasse berechtigt.
2. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Haftung für einen Verzögerungsschaden im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht.
3. Bei Vorliegen von durch uns zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Frist bzw. Nacherfüllung auf 2 Wochen festgelegt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Fristsetzung bei uns.
4. Im Fall vereinbarter Vorauszahlungspflicht des Käufers oder sonstiger individualvertraglicher oder sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Verpflichtungen des Käufers, beginnt die Lieferfrist erst mit deren Erfüllung.
5. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, uns entstandene Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser sich in Annahmeverzug befindet.
6. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist in zumutbarem Umfang berechtigt.
7. Dauerhafte Betriebsstörungen, beispielsweise durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung, die ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis für uns zur Folge haben, berechtigen uns zum Rücktritt vom gänzlich oder teilweise nicht erfüllten Vertrag. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung. Ist der Käufer ein Verbraucher, gilt die gesetzliche Rücktrittsregelung gemäß §§ 437 Nr. 2, 440 BGB, insbesondere weil der ursprünglich vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann.
8. Teilleistungen sind im für den Käufer zumutbaren Maß möglich.
VI. Gefahrübergang/Versand/Verpackungskosten
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Firmengelände des Verkäufers verlassen hat, sofern es sich beim Käufer nicht um einen Verbraucher handelt. Dies gilt auch bei Versendung der Ware innerhalb von Berlin und bei Transport mit Fahrzeugen des Verkäufers. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers unabhängig von seiner Verbrauchereigenschaft verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
3. Versandweg und -mittel sind der Wahl des Verkäufers überlassen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4. Vom Käufer verschuldete Warte- und Standzeiten bei Lieferung werden berechnet, sofern eine feste Anlieferungszeit vereinbart wurde.
VII. Gewährleistung
1. Der Käufer, der kein Verbraucher ist, hat Lieferungen unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 5 Kalendertagen nach Erhalt der Ware durch schriftliche Anzeige uns gegenüber zu rügen. Die gerügte Ware ist ordnungsgemäß verpackt und frachtfrei an uns zurückzusenden.
2. Nimmt der Käufer eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln gem. § 437 BGB nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Abnahme vorbehält.
3. Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt: Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir lediglich zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Das Recht zur mangelfreien Lieferung bleibt uns jedoch vorbehalten. Uns ist zur Mangelbeseitigung bzw. Nachlieferung eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird uns diese verweigert, sind wir insoweit von der Gewährleistung befreit. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt erst nach mindestens zweimaligem Nacherfüllungsversuch vor. Die Verpflichtung des Bestellers zur Mängelrüge nach § 377 HGB in der Frist nach Ziffer VII.1 besteht nach jeder Nacherfüllung.
4. Ansprüche des Käufers gegen uns wegen einer Verletzung der Pflicht zur mangelfreien Lieferung verjähren bei einem Verkauf neu hergestellter Gegenstände an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB seit Übergabe der Lieferung.
5. Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse bestehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von dem Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Haftung.
6. Mängelrügen gewähren dem Käufer nur zur ein Zurückbehaltungsrecht des Kaufpreises, wenn die Ansprüche des Käufers unbestritten bestehen oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen uns wegen eines schuldhaften Verhaltens, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden des Bestellers bestehen nicht, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt oder die Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit dieser Regelung jedoch nicht verbunden.
8. Ausgeschlossen ist das Rücktrittsrecht des Bestellers, sofern der Rücktrittsgrund nicht vom Lieferanten zu vertreten und nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache begründet ist.
9. Systemimmanente geringe Farbabweichungen und geringe Farbabweichungen, die auf der Verwendung oder der Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien beruhen, gelten als vertragsgemäß.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung des Kaufpreiszahlungsanspruchs aus dem Kaufvertrag, einschließlich Nebenforderungen, Ansprüchen aus Wechseln und Schecks und hieraus folgenden Provisionen, vor.
2. Veräußert der Käufer, der kein Verbraucher ist, den Verkaufsgegenstand weiter, so hat er seinem Abnehmer den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers offen zu legen. Ferner darf der Käufer mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren.
3. Werden die Rechte des Verkäufers z. B. durch Pfändung beeinträchtigt, ist dies unverzüglich dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
4. Der Käufer, der nicht Verbraucher ist, tritt bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Eine Befugnis zum Forderungseinzug durch uns bzgl. der abgetretenen Forderung besteht erst, wenn sich der Käufer mit einer oder mehreren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in Verzug befindet, seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Beträgen nicht nachkommt oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird bzw. auf seiner Seite eine Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner offen legt. Darüber hinaus hat der Käufer alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen an uns herauszugeben und dem Schuldner die Abtretung offen zu legen.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer nimmt dieser, sofern er nicht Verbraucher ist, stets für uns vor. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Kaufsache zu dem Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung. Ist ein Rechnungswert nicht feststellbar, ist der Verkehrswert = Einkaufspreis für den verarbeitenden Käufer der verarbeiteten Gegenstände maßgeblich. Der Käufer verwahrt für uns das aus der Verarbeitung oder Umbildung entstandene Miteigentum. Soweit durch die Verarbeitung das Anwartschaftsrecht des Käufers an dem Sicherungsgut erlischt, übereignen wir hiermit das Sicherungsgut an den Käufer unter denselben aufschiebenden Bedingungen, wie sie in diesen Geschäftsbedingungen für die Übereignung der ursprünglich gelieferten Ware vorgesehen sind.
6. Ist der Käufer Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für den gelieferten Gegenstand bereits bezahlt wurde.
IX. Besonderheiten des Online-Shops
1. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Inhalte der Internetseite unseres Online-Shops Ihren Erwartungen entsprechen oder Sie mit den Inhalten ein bestimmtes, von Ihnen verfolgtes Ziel erreichen.
2. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass Ihnen das Internetangebot an bestimmten Zeiten zur Verfügung steht. Insbesondere übernimmt onlinekauf daher keine Gewähr im Falle von Störungen, Unterbrechungen oder einem etwaigen Ausfall der Internetseite des Verkaufsshops.
3. Die auf der Internetseite des Online-Shops veröffentlichen Inhalte stammen auch von Dritten. Wir können daher weder die Richtigkeit, Vollständigkeit noch Aktualität dieser Inhalte garantieren, so dass eine Gewährleistung insoweit ausgeschlossen ist, sofern sich nicht aus diesen Nutzungsbedingungen etwas anderes ergibt.
4. Weiter weisen wir darauf hin, dass wir uns die Inhalte der MicroSites sowie der Banner und sonstiger Werbeflächen nicht zu eigen machen und keine Gewähr für diese übernehmen
5. Sofern auf der Internetseite unseres Onlineshops andere Webseiten („Sites“) enthalten sind, machen wir darauf aufmerksam, dass wir nicht ständig diese Sites inhaltlich prüfen oder auf den Inhalt dieser Sites Einfluss nehmen können. Wir machen uns die Inhalte der Sites Dritter nicht zu eigen und übernehmen daher keinerlei Haftung oder Gewährleistung für diese Sites.
X. Gerichtsstand/Rechtswahl
1. Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt ebenfalls für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.
2. Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird damit die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das selbe gilt sinngemäß, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergibt oder eine Regelung infolge geänderter Verhältnisse sinnlos geworden oder als überholt anzusehen ist oder undurchführbar geworden ist.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Holger Behling
Firma Graffiti-Clean-Mobil
Lemkestraße 151
12623 Berlin
Tel.: 030 48331755
Fax: 030 48331756
Mail: info@graffiti-clean-mobil.de
Homepage: www.graffiti-clean-mobil.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
I. Allgemeines / Geltungsbereich der AGBs
1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer, wobei zu den Unternehmern i. S. v. § 14 BGB auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 BGB zählen. Verbraucher sind natürliche Personen i. S. v. § 13 BGB. Sämtliche vorstehende Personen werden nachfolgend als Käufer bezeichnet; der Verwender dieser Regelungen als Verkäufer.
2.Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Kaufverträge Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Klauseln des Käufers erkennen wir nicht an. Etwas anderes gilt nur, wenn wir dieser Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGBs gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
3. Sofern der Käufer Unternehmer ist, gelten unsere Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Verträge mit ihm, ohne dass es dafür besonderer Hinweise bedarf.
4. Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtung des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht zulässig.
II. Angebote und Unterlagen
1. Unsere Vertragsangebote, insbesondere in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, Preislisten, sonstigen Drucksachen oder ähnlichen Werbematerialien oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen etc., sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Etwas anderes gilt nur, sofern sich dies aus der Vertragsannahme oder dem Vertragsangebot in schriftlicher Form ergibt. Mündliche Zusagen gleich welcher Art sind nicht bindend.
2. Für die Richtigkeit von technischen Daten, Sicherheitsblättern, sonstigen Angaben und Beschreibungen in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen.
3. Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend ohne daraus resultierende Ansprüche hinzunehmen.
4. An speziell für den konkreten Käufer ausgearbeitete Angebote sind wir für 15 Kalendertage gebunden.
III. Vertragsschluss
1. Alle vom Käufer offerierten Kaufangebote werden erst durch eine schriftliche Erklärung durch uns per Brief, Fax oder Mail angenommen. Erst dann erfolgt ein Vertragsschluss.
2. Wir behalten uns jedoch die Annahme der Kaufangebote innerhalb von 10 Kalendertagen vor.
3. Unsere Kaufangebote müssen ebenfalls vom Käufer schriftlich angenommen oder der Vertragsschluss durch uns schriftlich bestätigt werden.
4. Wir behalten uns vor, geschlossene Kaufverträge nach Reihenfolge oder Notwendigkeit / Dringlichkeit auszuführen, es sei denn, es wurde schriftlich ein konkreter Erfüllungszeitraum vereinbart.
5. Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden, Garantien, Zusicherungen oder Vereinbarungen zu treffen, die über den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehen.
IV. Preise/Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes in schriftlicher Form vereinbart wurde. Alle Zahlungen sind auf das äußerste zu beschleunigen und vom Käufer ohne jeden Abzug (Skonto/Rabatt) spätestens binnen 10 Kalendertagen nach Rechnungserhalt an den Verkäufer zu leisten. Nach Ablauf der 10-Tagesfrist befindet sich der Käufer in Verzug, sofern kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB einschlägig ist.
2. Schecks und Wechsel werden von uns nur bei besonderer Vereinbarung und lediglich erfüllungshalber angenommen. Die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, sofern es sich um einen Unternehmer handelt. Für Verbraucher gilt der Verzugszinssatz von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Können wir im Einzelfall einen höheren Schaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
5. Der vereinbarte Kaufpreis gilt vom Tag des Vertragsschlusses an 4 Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 4 Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung, etc. eingetretene Kostensteigerungen, einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten Preiserhöhungen (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer), diese in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.
6. Der Käufer kann wegen einer Gegenforderung, die weder unstreitig noch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist, nicht mit seiner Kaufpreiszahlungsverpflichtung aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB ist er nur befugt, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso nur in Ausnahmefällen und nur in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufsquittung berechtigt. Wann ein solcher Fall vorliegt, ist mit dem Verkäufer direkt abzustimmen. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Verkäufer oder auf ein von diesem angegebenes Bankkonto erfolgen.
8. Sofern der Käufer keine anderslautende Bestimmung trifft, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen und ihn über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
V. Lieferzeit
1. Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Einhaltung etwaiger Verpflichtungen des Käufers, insbesondere Teilzahlungsverpflichtungen oder Abklärung aller technisch relevanten Fragen voraus. Der Verkäufer ist ebenfalls zur Vorkasse berechtigt.
2. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Haftung für einen Verzögerungsschaden im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht.
3. Bei Vorliegen von durch uns zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Frist bzw. Nacherfüllung auf 2 Wochen festgelegt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Fristsetzung bei uns.
4. Im Fall vereinbarter Vorauszahlungspflicht des Käufers oder sonstiger individualvertraglicher oder sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Verpflichtungen des Käufers, beginnt die Lieferfrist erst mit deren Erfüllung.
5. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, uns entstandene Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser sich in Annahmeverzug befindet.
6. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist in zumutbarem Umfang berechtigt.
7. Dauerhafte Betriebsstörungen, beispielsweise durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung, die ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis für uns zur Folge haben, berechtigen uns zum Rücktritt vom gänzlich oder teilweise nicht erfüllten Vertrag. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung. Ist der Käufer ein Verbraucher, gilt die gesetzliche Rücktrittsregelung gemäß §§ 437 Nr. 2, 440 BGB, insbesondere weil der ursprünglich vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann.
8. Teilleistungen sind im für den Käufer zumutbaren Maß möglich.
VI. Gefahrübergang/Versand/Verpackungskosten
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Firmengelände des Verkäufers verlassen hat, sofern es sich beim Käufer nicht um einen Verbraucher handelt. Dies gilt auch bei Versendung der Ware innerhalb von Berlin und bei Transport mit Fahrzeugen des Verkäufers. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers unabhängig von seiner Verbrauchereigenschaft verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
3. Versandweg und -mittel sind der Wahl des Verkäufers überlassen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. 4. Vom Käufer verschuldete Warte- und Standzeiten bei Lieferung werden berechnet, sofern eine feste Anlieferungszeit vereinbart wurde.
VII. Gewährleistung
1. Der Käufer, der kein Verbraucher ist, hat Lieferungen unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 5 Kalendertagen nach Erhalt der Ware durch schriftliche Anzeige uns gegenüber zu rügen. Die gerügte Ware ist ordnungsgemäß verpackt und frachtfrei an uns zurückzusenden.
2. Nimmt der Käufer eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Ansprüche und Rechte bei Mängeln gem. § 437 BGB nur zu, wenn er sich diese wegen des Mangels bei Abnahme vorbehält.
3. Für Mängel der Lieferung haften wir wie folgt: Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir lediglich zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Das Recht zur mangelfreien Lieferung bleibt uns jedoch vorbehalten. Uns ist zur Mangelbeseitigung bzw. Nachlieferung eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird uns diese verweigert, sind wir insoweit von der Gewährleistung befreit. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt erst nach mindestens zweimaligem Nacherfüllungsversuch vor. Die Verpflichtung des Bestellers zur Mängelrüge nach § 377 HGB in der Frist nach Ziffer VII.1 besteht nach jeder Nacherfüllung.
4. Ansprüche des Käufers gegen uns wegen einer Verletzung der Pflicht zur mangelfreien Lieferung verjähren bei einem Verkauf neu hergestellter Gegenstände an einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB seit Übergabe der Lieferung.
5. Unsere Haftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse bestehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von dem Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Haftung.
6. Mängelrügen gewähren dem Käufer nur zur ein Zurückbehaltungsrecht des Kaufpreises, wenn die Ansprüche des Käufers unbestritten bestehen oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen uns wegen eines schuldhaften Verhaltens gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden des Bestellers bestehen nicht, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt oder die Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit dieser Regelung jedoch nicht verbunden.
8. Ausgeschlossen ist das Rücktrittsrecht des Bestellers, sofern der Rücktrittsgrund nicht vom Lieferanten zu vertreten und nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache begründet ist.
9. Systemimmanente geringe Farbabweichungen und geringe Farbabweichungen, die auf der Verwendung oder der Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien beruhen, gelten als vertragsgemäß.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur Erfüllung des Kaufpreiszahlungsanspruchs aus dem Kaufvertrag, einschließlich Nebenforderungen, Ansprüchen aus Wechseln und Schecks und hieraus folgenden Provisionen, vor.
2. Veräußert der Käufer, der kein Verbraucher ist, den Verkaufsgegenstand weiter, so hat er seinem Abnehmer den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers offen zu legen. Ferner darf der Käufer mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren.
3. Werden die Rechte des Verkäufers z. B. durch Pfändung beeinträchtigt, ist dies unverzüglich dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
4. Der Käufer, der nicht Verbraucher ist, tritt bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, als er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Eine Befugnis zum Forderungseinzug durch uns bzgl. der abgetretenen Forderung besteht erst, wenn sich der Käufer mit einer oder mehrerer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in Verzug befindet, seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Beträgen nicht nachkommt oder gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird bzw. auf seiner Seite eine Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner offen legt. Darüber hinaus hat der Käufer alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen an uns herauszugeben und dem Schuldner die Abtretung offen zu legen.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer nimmt dieser, sofern er nicht Verbraucher ist, stets für uns vor. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Kaufsache zu dem Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung. Ist ein Rechnungswert nicht feststellbar, ist der Verkehrswert = Einkaufspreis für den verarbeitenden Käufer der verarbeiteten Gegenstände maßgeblich. Der Käufer verwahrt für uns das aus der Verarbeitung oder Umbildung entstandene Miteigentum. Soweit durch die Verarbeitung das Anwartschaftsrecht des Käufers an dem Sicherungsgut erlischt, übereignen wir hiermit das Sicherungsgut an den Käufer unter denselben aufschiebenden Bedingungen, wie sie in diesen Geschäftsbedingungen für die Übereignung der ursprünglich gelieferten Ware vorgesehen sind.
6. Ist der Käufer Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für den gelieferten Gegenstand bereits bezahlt wurde.
IX. Besonderheiten des Online-Shops
1. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Inhalte der Internetseite unseres Online-Shops Ihren Erwartungen entsprechen oder Sie mit den Inhalten ein bestimmtes, von Ihnen verfolgtes Ziel erreichen.
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X. Gerichtsstand/Rechtswahl
1. Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt ebenfalls für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.
2. Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird damit die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das selbe gilt sinngemäß, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergibt oder eine Regelung infolge geänderter Verhältnisse sinnlos geworden oder als überholt anzusehen ist oder undurchführbar geworden ist. XI. Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird damit die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das selbe gilt sinngemäß, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergibt oder eine Regelung infolge geänderter Verhältnisse sinnlos geworden oder als überholt anzusehen ist oder undurchführbar geworden ist.
Stand: 21.08.2009